"Service public"-Debatte muss geführt werden

11.09.2015

Aktion Medienfreiheit fordert Antworten vom Bundesrat

Nach dem knappen Abstimmungsresultat vom 14. Juni versprachen Bundesrat und SRG, zum Thema „Service public“ werde nun eine offene Debatte ohne Tabus geführt. Nur drei Monate später scheint die Gesprächsbereitschaft bereits wieder versiegt, und der Bundesrat versperrt sich der Diskussion. Wie kürzlich bekannt wurde, hat die SRG überdies während der RTVG-Diskussion ein Joint Venture mit Swisscom und Ringier vorangetrieben.

Die Abstimmung zur RTVG-Revision vom 14. Juni fiel denkbar knapp aus. Erstmals seit rund 30 Jahren entschied die Bevölkerung über eine medienpolitische Frage – und erstmals wurde das derzeitige System von jedem zweiten Stimmbürger in Frage gestellt. Dieses Resultat unterstreicht die Dringlichkeit und Bedeutung einer Grundsatzdebatte über die Aufgaben des Staates im Medienbereich. Bundesrätin Leuthard versprach, bei der Diskussion über den „Service public“ werde es „kein Tabu geben“ (Basler Zeitung vom 15.6.2015). Auch die SRG stellte in Aussicht, sie werde in diese Debatte „offen, konstruktiv und änderungsbereit“ eintreten – schliesslich sei sie „Auftragnehmerin und nicht Auftraggeberin“ (Roger de Weck in watson.ch am 14. Juni 2015).

Diese Gesprächsbereitschaft aber ist bereits wieder verflogen, und Bundesrätin Leuthard äusserte sich am „Radioday“ dahingehend, dass sie derzeit nicht zur Diskussion bereit sei – sie wolle nicht „in diese Kakophonie“ einsteigen. Gleichzeitig lehnt sie die von der Aktion Medienfreiheit eingereichten Vorstösse ab (vgl. Communiqué der Aktion Medienfreiheit vom 21.8.2015). Grund genug, in der nationalrätlichen Fragestunde vom Montag nachzuhaken:

Eine weitere Anfrage (15.5449: Problematische Werbeallianz von SRG, Swisscom und Ringier) wurde von FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger eingereicht.

Die Aktion Medienfreiheit wird die Antworten des Bundesrats kritisch unter die Lupe nehmen und allenfalls mit weiteren Vorstössen den Druck aufrechterhalten, um die Debatte zum Service Public zu erwirken. Der Zeitplan des Bundesrats, erst bis Ende 2016 einen eigenen Bericht vorzulegen, reicht nicht. Medienpolitische Forderungen aus dem Parlament müssen zwingend in diesen Bericht einfliessen. Deshalb ist es wichtig, dass das Parlament vor der Erstellung des bundesrätlichen Berichts zu den eingereichten Vorstössen Stellung nehmen kann.


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