Revision von RTVG und RTVV machen private Medien noch abhängiger von Subventionen
Per 1. Juli 2016 sollen das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) sowie die revidierte Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) in Kraft treten. Die Aktion Medienfreiheit ist beunruhigt, dass auch die jüngsten Revisionen den Wettbewerbsverzerrungen nicht entgegenwirken und die finanzielle Abhängigkeit etlicher privater Medien von staatlichen Geldern weiter verstärkt wird. Für eine freie Demokratie sind diese Entwicklungen gefährlich. Im Rahmen der bevorstehenden „Service public“-Debatte will die Aktion Medienfreiheit diese Punkte thematisieren.
Die Erhöhung der Gebührenanteile von lokalen und regionalen Radio- und Fernsehsendern führt zu rund 13 Mio. Franken mehr Subventionen. Diese Abhängigkeit privater Medien ist gefährlich – zumal eine weitere Erhöhung der Gebührenanteile absehbar ist.
Besonders verheerend ist die neue Regelung, wonach der Eigenfinanzierungsgrad von komplementären, nicht gewinnorientierten Radios auf 20 Prozent und von den übrigen Radios auf 30 Prozent gesenkt werden kann. Es ist falsch, mittels Gebührensplittings den Gebührenanteil für private Sender immer weiter zu erhöhen. Wo der Staat Leistungen ausrichtet, findet auch eine Kontrolle (und damit eine staatliche Intervention) statt. Dies wiederum steht einem lebendigen Wettbewerb entgegen sowie dem staatspolitischen Grundsatz, dass die Behörden keine Medienkontrolle ausüben sollten.
Selbst für die Aus- und Weiterbildung von nicht journalistisch tätigen Mitarbeitern (Management oder Werbeverkauf) sollen künftig Gebührengelder eingesetzt werden können (vgl. S. 17 des Erläuternden Berichts) – eine fragwürdige Zweckentfremdung dieser Zwangsabgaben.
Die Aussage, dass die Höhe der Abgabe „erst kurz vor dem Systemwechsel“ festgelegt werden soll, ist inakzeptabel. Die im Abstimmungskampf genannten Zahlen bezogen sich auf den Stand der Gebühreneinnahmen von 2011. Von diesen Zahlen ist bei der Berechnung auszugehen, denn auf diesen Werten basierten auch alle Berechnungen im Hinblick auf den Systemwechsel. Nun auf die voraussichtlich höheren Zahlen von 2018 zurückgreifen zu wollen, ist nicht statthaft. Darum fordert die Aktion Medienfreiheit eine Plafonierung auf dem Stand von 2011 (vgl. Motion 15.3747 von Th. Maier/M. Bäumle).
Die heute kommunizierten Entscheide unterstreichen die langfristige Absicht des Bundesrates, Mehreinnahmen im Medienbereich zu generieren und die staatliche Subvention privater Me-dienunternehmen auszubauen. Der Beschluss solcher Schritte muss im Rahmen der „Service public“-Diskussion geführt werden.