Nein zur Erhöhung der Gebührenanteile für die SRG

15.01.2020

Nach einem Vorstoss der Grünen Partei fordern nun auch verschiedene Parlamentarier eine Erhöhung des Gebührenplafonds für die SRG. Konkret ist von Mitteln von bis zu 1,5 Mia. Franken die Rede – allenfalls kombiniert mit einem Werbeverbot. Die Aktion Medienfreiheit lehnt diese Forderungen ab: Vor zwei Jahren hat der Bundesrat verbindlich versprochen, die Gebührenanteile der SRG auf 1,2 Mia. Franken zu plafonieren und die Abgaben für Radio- und TV-Empfang zu senken. Nun gilt es Wort zu halten.

Die Abgaben für Radio und Fernsehen wurden im Vorfeld der Abstimmung zur RTVG-Revision rege diskutiert. Die damalige Bundesrätin Doris Leuthard kündigte wiederholt an, genannte Abgaben könnten auf bis zu 300 Franken sinken. Die Gebührendiskussion war vor der RTVG-Abstimmung ein wichtiger Punkt. Das Gesetz wurde bekanntlich am 14. Juni 2015 mit lediglich 3‘696 Stimmen Unterschied und 50,08% hauchdünn angenommen.

Im Oktober 2017 – noch vor der Abstimmung zur „No Billag“-Initiative – gab der Bundesrat bekannt, die Radio- und Fernsehabgaben von früher 451 Franken auf neu 365 Franken pro Jahr und Haushalt zu senken. Gleichzeitig sollten die Anteile der SRG aus dem Gebührentopf bei 1,21 Mia. Franken plafoniert und Mehrerträge der Bevölkerung in Form von Gebührensenkungen zurückgegeben werden. Nun stehen, nachdem die Erträge aus der Haushaltabgabe möglicherweise ein weiteres Mal ansteigen, bereits wieder Forderungen nach einer Erhöhung des Gebührenplafonds für die SRG im Raum.

Die Aktion Medienfreiheit lehnt diese Ansinnen ab. Die SRG hat in den vergangenen Monaten wiederholt angekündigt, Einsparungen vorzunehmen. Dies ist richtig: Die Diskussion über den „Service public“-Auftrag zeigte klar, dass die Tätigkeiten der SRG sich vermehrt auf Prioritäten konzentrieren müssen, während die privaten Anbieter mehr Freiräume erhalten sollen.

Zudem stehen immer noch diverse Fragen zur Unternehmensabgabe im Raum. Der Vorstoss zur Aufhebung der Unternehmensabgabe (Parl. Iv. Rutz, 18.405) wurde leider, nach der Annahme durch den Nationalrat, im Dezember vom Ständerat verworfen. Vorstösse zur Streichung der (nie vorgesehenen) Abgabe für Arbeitsgemeinschaften (Parl. Iv.  Wicki, 19.413) sowie zur Begrenzung der Unternehmensabgabe auf Betriebe mit mindestens 200 Mitarbeitern (Parl. Iv. Regazzi, 19.482) wurden überwiesen bzw. sind nach wie vor hängig.

 

Bern / Zürich, 15. Januar 2020

 


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