Nach monatelangen Diskussionen und einer aufwendigen Vernehmlassung musste auch die Landesregierung einsehen, dass das „Bundesgesetz über elektronische Medien“ eine Totgeburt ist. Die Aktion Medienfreiheit hat den Gesetzesentwurf in der Vernehmlassung abgelehnt. Es braucht kein neues Gesetz über elektronische Medien. Angesichts der technologischen Entwicklungen wäre eine Deregulierung wichtig – nicht zusätzliche Gesetze.
Es wäre höchste Zeit, die längst fällige Kurskorrektur in der Medienpolitik vorzunehmen. Der „Service public“-Auftrag ist genau zu definieren, Marktverzerrungen sind abzubauen, und den Unternehmen ist mehr unternehmerische Freiheit zu gewähren. Dies alles könnte über eine Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes passieren. Zum Erlass eines neuen Mediengesetzes fehlt die verfassungsmässige Grundlage. Weder für die Regulierung des Internets noch für direkte Medienförderung besteht eine Zuständigkeit des Bundes. Dass der Bundesrat dies eingesehen hat, ist begrüssenswert.
Ebenso erfreut ist die Aktion Medienfreiheit darum über die klaren Entscheide der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF), auf eine Verfassungsänderung zur Schaffung einer Zuständigkeit des Bundes für Print- und Online-Medien zu verzichten.
Abzulehnen sind hingegen die Pläne des Bundesrats, die Medienförderung massiv zu verstärken. Namentlich im Bereich der Online-Medien gerät die Landesregierung in Widersprüche: Dieser Bereich boomt und zeichnet sich gleichzeitig durch eine enorme Angebotsvielfalt aus. Hier staatliche Subventionsflüsse etablieren zu wollen und so neue Abhängigkeiten zu schaffen, wäre grundfalsch. Die angekündigten Änderungen des Radio- und Fernsehgesetzes wird die Aktion Medienfreiheit kritisch unter die Lupe nehmen.
Zürich, 4. September 2019