Ordnungspolitisch bedenklicher Zusammenschluss von SRG, Swisscom und Ringier
Die Aktion Medienfreiheit nimmt den Entschluss von SRG, Swisscom und Ringier, eine neue Vermarktungsfirma für ihre Medienangebote zu gründen, sehr kritisch zur Kenntnis. Während Ringier als privates Unternehmen selbstverständlich Kooperationsmodelle eingehen darf, ist die Beteiligung von SRG und Swisscom höchst problematisch: Der Bund ist Mehrheitsaktionär der Swisscom und bezieht seine IT-Dienstleistungen grösstenteils von der Swisscom. Gleichzeitig ist der Bund Regulator im Medien- und Telekommarkt, vergibt die Konzession an die SRG und das Inkasso für die Mediensteuer (Billag, Tochterfirma der Swisscom). Die SRG wiederum prescht weiter in private Märkte vor, bevor der „Service Public“ endlich definiert ist.
Die SRG ist ein staatlich beauftragtes und mit Zwangsabgaben alimentiertes Unternehmen. Die Swisscom ist ein staatlich dominiertes Unternehmen – 51 Prozent gehören dem Bund – und gleichzeitig Eigentümerin der Billag AG, welche für die Erhebung der Empfangsgebühren bzw. Mediensteuern zuständig ist.
Das Projekt von SRG, Swisscom und Ringier, eine neue Vermarktungsfirma für Werbeangebote zu gründen, ist ordnungspolitisch höchst problematisch und auch mit Blick auf den Wettbewerb bedenklich. Bei zwei der drei beteiligten Unternehmen handelt es sich um staatlich dominierte bzw. finanzierte Institutionen, die einen vom Staat festgelegten Auftrag zu erfüllen haben. Es geht nicht an, dass SRG und Swisscom in einen weiteren Bereich eindringen, in dem private Unternehmungen bereits tätig sind. Die SRG baut damit ihre Stellung weiter aus - dank Steuergeldern, die ihr in Milliardenhöhe zufliessen. Private Anbieter werden noch stärker unter Druck gesetzt und von staatlichen Unternehmen konkurrenziert. Es besteht die Gefahr, dass Sender, welche nicht von der neuen Organisation vermarktet werden, einen schlechteren und teureren Zugang zur Verbreitung durch Swisscom TV gewärtigen müssen. Diese massiven Wettbewerbsverzerrungen müssen unbedingt vermieden werden.
An der neuen Unternehmung, welche die Rechtsform der Aktiengesellschaft trägt, sind SRG, Swisscom und Ringier zu je einem Drittel beteiligt. Über die Finanzierung äussert man sich nicht. Die Aktion Medienfreiheit fordert die SRG, aber auch die Swisscom, dazu auf, gegenüber den Steuerzahlern Transparenz herzustellen in Bezug auf die Finanzierung dieses Projekts.
Bevor die SRG in weitere private Felder vorstösst, ist endlich der „Service Public“-Auftrag zu definieren. Die Rolle der SRG muss unter Berücksichtigung der Stellung, Funktion und des Angebots privater Rundfunkanbieter überprüft werden (vgl. Po. 14.3298 KVF-S und Po. 13.3581 Leutenegger/Wasserfallen).