Mehrwertsteuer muss rückerstattet werden

02.02.2017

Wegweisender Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts

Mehrwertsteuer muss rückerstattet werden

Im April 2015 entschied das Bundesgericht, dass auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf. Offen liess es damals die Frage, ob das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die zu viel erhobenen Steuern den Konsumenten zurückerstatten muss. Mit dem heute publizierten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts herrscht auch in dieser Frage Klarheit: Die Mehrwertsteuer muss zurückbezahlt werden! Die Aktion Medienfreiheit ist erleichtert über dieses Urteil. Sie forderte schon im April 2015 eine entsprechende Rückerstattung.

Am 13. April 2015 hat das Schweizerische Bundesgericht (BGE 141 II 182) entschieden, Empfangsgebühren seien nicht als Regalabgabe oder als Gegenleistung für eine vom Bund erbrachte Dienstleistung zu betrachten, sondern vielmehr als hoheitliche Abgabe, welche der Bund erhebe, „um damit gebührenfinanzierte Veranstalter, namentlich die SRG, unterstützen zu können“. Folglich unterliege die Empfangsgebühr auch nicht der Mehrwertsteuerpflicht.

Das Bakom hat auf den Entscheid reagiert und die Billag angehalten, ab dem 13. April 2015 keine Mehrwertsteuer zu erheben. Die Aktion Medienfreiheit forderte damals die Politik auf, das Dossier in die Hand zu nehmen und die Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Steuern in die Wege zu leiten (vgl. Medienmitteilung vom 16. Oktober 2015). Ein entsprechender Antrag von Nationalrätin Natalie Rickli, Präsidentin der Aktion Medienfreiheit, für eine Kommissionsmotion wurde in der KVF-N abgelehnt.

Nun muss der Bundesrat mit dem heutigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts noch einmal über die Bücher. In seiner Antwort zur Motion von Nationalrätin Sylvia Flückiger (15.3416) lehnt er eine Rückerstattung mit dem Verweis auf das Rückwirkungsverbot ab. Ebenso unterstreicht er in seiner Antwort auf die Frage von Nationalrat Gregor Rutz (15.5594), dass seines Erachtens kein genereller Anspruch auf eine Rückzahlung bestehe. Das ist bedenklich. Wie sich heute zeigt, fehlte dem BAKOM seit Erhebung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren im Jahre 1995 jegliche Rechtsgrundlage, um diese MWST zu erheben. Deshalb müssen die Steuerzahler einen Anspruch auf Rückerstattung haben – alles andere würde der Eigentumsgarantie und dem Grundsatz von Treu und Glauben widersprechen.

Die Aktion Medienfreiheit fordert die zuständigen Behörden auf, nun umgehend alles Nötige zu veranlassen, damit sämtliche betroffenen Bürgerinnen und Bürger ihr Geld zurückerhalten. Es wäre inakzeptabel, wenn das BAKOM diesen Entscheid – wiederum finanziert mit Steuergeldern - an die nächste Instanz weiterziehen würde. Die Politik wiederum ist gefordert, die nötigen Entscheide zu treffen, damit nicht jeder einzelne Gebührenzahler den Rechtsweg bestreiten muss. Die Vorstandsmitglieder der Aktion Medienfreiheit werden entsprechende Anträge in Kommission und Parlament einbringen.


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