Die Zeche zahlen die Unternehmen

18.10.2017

Mediensteuer

Mit der Einführung der neuen Mediensteuer sollen alle Haushalte künftig 365 Franken pro Jahr zahlen. Dies tönt auf den ersten Blick gut: Der Betrag ist tiefer als die heutigen Gebühren von 451 Franken. Doch der Schein trügt: Die Gesamteinnahmen sollen nicht angetastet werden. Die Zeche zahlen künftig die Unternehmen und Gewerbebetriebe – obwohl diese gar nicht fernsehen oder Radio hören können.

Rechtzeitig im Hinblick auf die Abstimmung über die „No Billag“-Initiative beglückt das UVEK die Bürgerinnen und Bürger mit frohen Nachrichten: Künftig sind pro Haushalt „nur“ noch 365 Franken Mediensteuern fällig. Dem Bundesrat scheint jedes Mittel recht, damit die No Billag-Initiative keine Mehrheit findet. Seit der Einführung der Radio- und Fernsehgebühren sind diese immer nur angestiegen. Vorstösse und Anträge aus dem Parlament diese zu senken, wurden abgelehnt. Interessanterweise ist nun plötzlich eine Senkung möglich. Die Zeche werden die Unternehmen bezahlen: Denn neu werden die Unternehmen massiv zur Kasse gebeten. Dies ist ungerecht, aber auch absurd. Einerseits können juristische Personen gar nicht fernsehen oder Radio hören. Andererseits bezahlen alle Mitarbeiter in ihrem Privathaushalt bereits ihre Mediensteuer – es handelt sich also eigentlich um eine Doppelbesteuerung. Der Vorschlag des Bundesrates ist auch darum durchsichtig, weil die Stimmbürger, denen eine Gebührensenkung versprochen wird, abstimmen können, während Unternehmen, die mehr bezahlen müssen, nicht abstimmen können.

Die heute kommunizierten Entscheide unterstreichen die langfristige Absicht des Bundesrates einmal mehr: Mehreinnahmen im Medienbereich zu generieren und die staatliche Angebote auszubauen. Problematisch ist weiter auch das Ansinnen des Bundesrates, die Schweizerische Depeschenagentur (sda) künftig via Verordnung an den Erträgen aus der Mediensteuer teilhaben zu lassen. Diese Subventionierung bedeutet eine direkte Medienförderung. Ein solcher Entscheid bedarf zwingend einer gesetzlichen Grundlage – nicht zuletzt auch darum, weil er verfassungsmässige Grundsätze in Frage stellt.

Die Gesamteinnahmen aus Radio- und Fernsehgebühren betragen heute 1‘368,70 Mio. Franken: https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/elektronische-medien/empfangsgebuehren/hoehe-und-verwendung-der-empfangsgebuehren.html Gemäss der heutigen Medienmitteilung rechnet der Bundesrat ab 2019 mit einem geschätzten Gesamtertrag von 1‘370,3 Mio. Franken, was also noch mehr ist als heute.

Das Fazit: Auch mit diesem Entscheid ist die Diskussion um die künftige Ausrichtung des Service public immer noch nicht geführt. Die Plafonierung der SRG-Erträge auf 1.2 Mia. Franken bedeuten eine Zementierung der SRG-Position. Hier erwarten wir mehr Luft zum Atmen für die privaten Medienhäuser. Die SRG muss sich stärker zurücknehmen, was automatisch auch Kosten spart. Eine Neuausrichtung der schweizerischen Medienpolitik ist nur möglich, wenn die Gesamterträge aus der Mediensteuer deutlich sinken!

Zürich, 18. Oktober 2017

 


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