Absurder Entscheid der Wettbewerbskommission

16.12.2015

Aktion Medienfreiheit fordert politische Massnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs

Heute hat die Wettbewerbskommission das geplante „Joint Venture“ von Swisscom, SRG und Ringier ohne Auflagen genehmigt. Dass das Vorstossen staatlicher Unternehmen in privatwirtschaftliche Bereiche und die damit verbundene Konkurrenzierung privater Unternehmen derart unkritisch zur Kenntnis genommen wird, befremdet und zeugt von wenig liberalem Wirtschaftsverständnis. Nun ist die Politik gefordert. Werbevermarktung gehört weder zum Kernauftrag der Swisscom noch zu den Aufgaben der SRG. Es müssen möglichst bald geeignete Massnahmen getroffen werden, um das weitere Vorstossen von Staatsbetrieben in kommerzielle Bereiche zu unterbinden.

Dass Swisscom, SRG und Ringier ein Gemeinschaftsunternehmen zur Werbevermarktung gründen wollen, wirft diverse Fragen auf – sowohl in wettbewerbsrechtlicher als auch in ordnungspolitischer Hinsicht. Während Ringier als privates Unternehmen selbstverständlich Kooperationsmodelle eingehen darf, ist die Beteiligung von SRG und Swisscom höchst problematisch: Der Bund ist Mehrheitsaktionär der Swisscom und bezieht seine IT-Dienstleistungen zu einem grossen Teil von der Swisscom. Gleichzeitig ist der Bund Regulator im Medien- und Telekommarkt, vergibt die Konzession an die SRG und das Inkasso für die Mediensteuer (Billag, Tochterfirma der Swisscom). Die SRG wiederum prescht weiter in private Märkte vor, bevor der „Service Public“ endlich definiert ist.

Dass diese Pläne von der Wettbewerbskommission nun diskussionslos genehmigt werden, befremdet. Es stellen sich wettbewerbsrechtliche, aber auch inhaltliche Fragen. Die Beschwichtigung, es entstehe „zwar ein starkes Unternehmen“, die WeKo könne aber auch später noch reagieren, falls wirklich eine marktbeherrschende Stellung erreicht würde, tönt wenig glaubwürdig. Auch dass die angeführten Argumente – namentlich die Notwendigkeit des Unternehmens aufgrund einer angeblichen Konkurrenzsituation mit Google oder Facebook – kaum kritisch hinterfragt worden sind, spricht nicht für die Arbeit der WeKo.

Es ist paradox, dass gerade in einer Zeit, in welcher die technologische Entwicklung eine riesige Angebotsvielfalt ermöglicht, die staatlichen Interventionen immer mehr zunehmen. Heute wäre eine klare Definition des „Service public“ gefordert, verbunden mit der Schaffung von mehr unternehmerischem Freiraum für private Anbieter. Die Konkurrenz privater Innovationen durch staatliche Unternehmen jedoch ist ein Unding und muss verhindert werden.


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