„No Billag“-Initiative: Chance für Gegenvorschlag vertan

25.09.2017

Die „No Billag“-Initiative der Jungfreisinnigen und der Jungen SVP blieb im Parlament auch nach stundenlanger Debatte chancenlos. Die Aktion Medienfreiheit ist enttäuscht über die Ablehnung des Gegenvorschlags, der die Halbierung der Gebühren auf 200 Franken forderte. Sie nimmt die zahlreichen kritischen Voten zur aktuellen Medienpolitik zur Kenntnis und hofft, dass die Votanten die Kraft haben, sich auch künftig für eine freiheitliche Politik zu entscheiden, die zu mehr Medienvielfalt und Markt führt.

Die Aktion Medienfreiheit setzte viel Hoffnung in die Service public-Debatte. Das Resultat war insgesamt jedoch enttäuschend. Statt eine breite Auslegeordnung vorzunehmen, fokussierte der Bundesrat auf die Erhaltung des Status quo und rechtfertigte das weitere Vordringen der SRG in private Märkte.  Immerhin gab es im Parlament auch kritische Voten und Vorstösse in Richtung einer liberalen Medienpolitik. So überwies der Nationalrat kürzlich drei medienpolitische Vorstösse. Einerseits soll die Regel abgeschafft werden, wonach ein Veranstalter maximal zwei Fernsehkonzessionen und zwei Radiokonzessionen halten kann (vgl. Mo. 17.3008, KVF-N). Sodann sollen private Sender Beiträge der SRG übernehmen dürfen (vgl. Mo. 17.3627 „Shared Content“, KVF-N). Weiter soll geprüft werden, wie der „Service public“-Auftrag mit weniger Radio- und TV-Sendern erfüllt werden kann (vgl. Po. 17.3626, KVF-N).

Die Aktion Medienfreiheit ist nicht überrascht über den klaren Ausgang der Abstimmung im Nationalrat über die „No Billag“-Initiative, die eine komplette Abschaffung der Gebühren verlangt. Schon früh kritisierte die Aktion Medienfreiheit die sture Haltung des Bundesrates, auf einen Gegenvorschlag zu verzichten (vgl. Communiqué vom 19.8.2016). Die Vorstandsmitglieder der Aktion Medienfreiheit haben sich für einen Gegenvorschlag stark gemacht. Dieser fand im Parlament jedoch keinen Anklang. Selbst Vorschläge für eine minime Reduktion des SRG-Budgets um 10% oder 20% wurden in der vorberatenden Kommission verworfen. Somit wird die Bevölkerung leider keine Möglichkeit haben, sich zu einer Gebührenreduktion zu äussern.

Lehnt die Bevölkerung die „No Billag“-Initiative ab, ist eine Neubeurteilung des „Service public“ unumgänglich. Die Politik darf sich den technischen Realitäten nicht verschliessen und muss den Leistungsauftrag an die SRG kritisch diskutieren. Für die Aktion Medienfreiheit steht die Respektierung des Subsidiaritätsprinzips im Vordergrund: Leistungen, welche Private anbieten können und wollen, sollen nicht durch staatliche Angebote konkurrenziert werden (vgl. Po. 15.3618, Wasserfallen). Dies ist im Hinblick auf die Erarbeitung der neuen SRG-Konzession entscheidend.

Sodann wehrt sich die Aktion Medienfreiheit gegen die angekündigte Regulierung des Onlinebereichs: Ein neues Mediengesetz ist nicht notwendig. Statt neue Gesetze zu schaffen, müssen bestehende Erlasse wie das RTVG entschlackt werden.

 

 

Zürich, 25. September 2017


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