„No Billag“-Entscheid mit Nebenwirkungen?

19.08.2016

Die Folgen des Bundesratsentscheids, die „No Billag“-Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen, wirft für die bevorstehende „Service public“-Debatte Fragen auf. Untermauert der Bundesrat damit, dass er nicht über Alternativen beim „Service public“ diskutieren will? Bedeutet der Verzicht auf einen Gegenvorschlag, dass eine Gebührenreduktion sowie liberalere Rahmenbedingungen vom Tisch sind? Wenn die Landesregierung stur am Status quo festhält, erhöht dies die Chancen der Initiative.

Nachdem im Juni 2015 fast die Hälfte der Stimmbürger die RTVG-Revision abgelehnt hatte und so ein breites Misstrauen zum Ausdruck kam, versprach der Bundesrat eine offene und umfassende Diskussion zum Grundversorgungsauftrag im Medienbereich. Doch wer beim „Service public“-Bericht auf eine breite Auslegeordnung hoffte, sieht sich bitter enttäuscht: Der Bericht ist unvollständig, fokussiert einseitig auf die Erhaltung des Status quo und das weitere Vordringen der SRG in private Märkte.

Für die Aktion Medienfreiheit jedoch ist klar: Da die Digitalisierung zu mehr Medienvielfalt führt, muss ein Abbau staatlicher Leistungen stattfinden – und nicht ein Ausbau, wie der Bundesrat fordert. Im Hinblick auf die „Service public“-Debatte müssen folgende Forderungen im Zentrum stehen:

  • Auch im Medienbereich muss das Subsidiaritätsprinzip umgesetzt werden: Leistungen, welche Private anbieten können und wollen, müssen nicht durch staatliche Angebote erfüllt werden (Po. 15.3618, Wasserfallen).
  • Zur Erfüllung des Grundversorgungsauftrags sind Budgetvarianten für die SRG aufzuzeigen (Po. 15.3636, Rickli), ebenso wie alternative Finanzierungsmöglichkeiten.
  • Das Online-Angebot der SRG ist zu beschränken (Po. 15.3769, Romano).
  • Die Gesamterträge aus den Gebühren sind zu plafonieren (Mo. 15.3747, Maier/Bäumle).
  • Die Kompetenz zur Erteilung der SRG-Konzession ist dem Parlament zu übertragen (Pa. Iv. 15.4576, Müller)
  • Nichtkonzessionierte Tätigkeiten dürfen nur bewilligt werden, wenn sie zwingend notwendig sind und nicht private Anbieter konkurrenzieren (Pa. Iv. 15.495, Rutz)

In der „Service public“-Debatte geht es darum, welche Leistungen der Staat zwingend erbringen muss und welche Private nicht anbieten können oder anbieten wollen. Die Leistungen der SRG auszubauen, damit sich diese „im Fernsehbereich und im Internet“ gegenüber „ausländischen Angeboten behaupten und konkurrenzfähig“ sein kann, wie dies der Bundesrat in seinem Bericht schreibt, ist absurd und widerspricht dem „Service public“- Gedanken. Auch dass der Bundesrat das Online-Werbeverbot der SRG nur vorerst beibehalten und schon 2018 wieder prüfen will, ist ein Affront für die Verleger und weitere private Anbieter.

Die Aktion Medienfreiheit wird sich für diese und weitere Anträge im Parlament einsetzen (vgl. Communiqué vom 17. Juni 2016). Die Gesamtheit dieser Forderungen stellt eine valable, liberale Alternative zur „No Billag“-Initiative dar.

Die Parole zur „No Billag“-Initiative wird die Vereinigung nach erfolgter Parlamentsdebatte fassen – wenn klar ist, ob die Rahmenbedingungen liberalisiert werden können oder ob sich der Bundesrat mit seinen Forderungen für einen SRG-Ausbau durchgesetzt hat.


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